Spende
Spenden an den C3D2 richten sich an das Netzbiotop, als den Verein.
Gemeinnützigkeit
Feststellung: Der Netzbiotop e. V. ist seit Gründung am 30.08.2005 vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Finanzamt Dresden 1) als gemeinnützig anerkannt.
Die Ausstellung von Spendenquittungen (genauer: #Zuwendungsbestätigungen) erfolgt durch den Vorstand (vorstand@c3d2.de).
Es gibt folgende zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit[1]:
Vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Eine solche Bescheinigung hat grundsätzlich die Gültigkeit von 18 Monate. Für Spendenzwecke gilt Eine solche Bescheinigung 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
- oder Freistellungsbescheid
Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.
Wird der Verein zur Körperschaftssteuer veranlagt und erhält er statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftssteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftssteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.
Abwägungen zur Gemeinnützigkeit
- 4 Nachteile gem. Gonze[2]
- Gegenüberstellung Vor-/Nachteile, Vereinswelt.de [3]
- Betrachtung von Gesellschaftsformen[4]
Zuwendungsbestätigungen
Spenden an den Netzbiotop Dresden e. V. können u. a. gem. § 10b EStG (Privatpersonen) steuerlich geltend gemacht werden. D. h. sie mindern das zu versteuernde Einkommen i. H. v. bis zu 20 % des Einkommens für das Steuerjahr.[5] Ein Spendenvortrag auf Folgejahre bei Mehrzahlung wird vom Finanzamt bescheinigt. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2017 muss der Nachweis nur auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden. Der vereinfachte Nachweis (der aktuelle Freistellungsbescheid) mitsamt einzelner Zahlungsnachweise (u.a. Kontoauszug, Quittung) genügt bis zur Grenze (von 300 EUR, Stand 2021) gem. EStDV § 50 Abs. 4 Nr. 2 je Einzelspende.
Verfahren für Zuwendungsbestätigungen
Offizielle Vorlagen gibt es bei der Bundesfinanzverwaltung:
- 010 - Bestätigung über Geldzuwendung / steuerbegünstigte Einrichtung / Verein010 - Bestätigung über Geldzuwendung / steuerbegünstigte Einrichtung / Verein
- 015 - Bestätigung über Sachzuwendung / steuerbegünstigte Einrichtung / Verein015 - Bestätigung über Sachzuwendung / steuerbegünstigte Einrichtung / Verein
Wünschenswert wären eine Zuwendungsbestätigung, angepasst direkt vom Verein auf der Website;
- Entwurf wird erarbeitet: git:c3d2-web/tree/draft/latex?h=netzbiotop
Bisher muss eine Spenderin die Bestätigung vom Vorstand (vorstand@c3d2.de) anfordern, gem. Festlegung durch den Vorstand. Denkbar wäre eine spätere Festlegung/Ergänzung z.B. in der Kassenordnung.
Absicht zu Zuwendungsbestätigungen
Es soll ein Formular für die Bestätigung der Spenden bereitgestellt werden.
Die Idee ist, dass Spenderinnen damit den Vorgang der Ausstellung beschleunigen können. Gegebenenfalls können weitere Vereine/Körperschaften die bereitgestellten Ressourcen auch nutzen.
ToDo zu Zuwendungsbestätigungen
- Finden: Vorlage f. "Bestätigung über Sachzuwendung/Geldzuwendung, steuerbegünstigte Einrichtung/Verein" (Kandidaten: 123 4)
- Anpassung: ggf. Format befreien und "branden"
- Prüfung: durch das Finanzamt bestätigen lassen ("Ein Muster Ihrer Spendenbescheinigung können Sie Ihrem Finanzamt zur Überprüfung zukommen lassen."[6])
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/
- ↑ https://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/vereine-gemeinnuetzige-organisationen/281-nachteile-des-gemeinnuetzigen-vereins
- ↑ https://www.vereinswelt.de/gemeinnuetzigkeit-vorteile-nachteile
- ↑ https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/fileadmin/sites/ELER/Dateien/05_Service/Publikationen/Seminarberichte/2001_4_Verein_GmbH.pdf
- ↑ Spendenrechner zur Veranschaulichung
- ↑ http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm