Bildungsurlaub
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nach Beschluss des Sächsischen Landtages vom 2026-02-04 gibt es eine Freistellung für Bildungsmaßnahmen.
erst ab 2027, Anspruch auf drei Tage Qualifizierungszeit für Beschäftigte
Wichtige Punkte:
- Anmeldung des Wunsches auf Freistellung rechtzeitig schriftlich, möglichst 12 Wochen vorab
- Nachweise über Inhalt und Anerkennung des Kurses einreichen
- Nach Kursende Teilnahmebestätigung vorlegen
- Während der Bildungsfreistellung keine entgegengesetzte Erwerbstätigkeit
Link zur gesetzlichen Grundlage: tbd