Bildungsurlaub

Aus C3D2
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nach Beschluss des Sächsischen Landtages vom 2026-02-04 gibt es eine Freistellung für Bildungsmaßnahmen.

erst ab 2027, Anspruch auf drei Tage Qualifizierungszeit für Beschäftigte

Wichtige Punkte:

  • Anmeldung des Wunsches auf Freistellung rechtzeitig schriftlich, möglichst 12 Wochen vorab
  • Nachweise über Inhalt und Anerkennung des Kurses einreichen
  • Nach Kursende Teilnahmebestätigung vorlegen
  • Während der Bildungsfreistellung keine entgegengesetzte Erwerbstätigkeit

https://www.smwa.sachsen.de/blog/2026/02/04/gesetz-ueber-den-anspruch-auf-freistellung-zur-qualifizierung-im-freistaat-sachsen-beschlossen/

Link zur gesetzlichen Grundlage: tbd