Vermögensverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Erträge aus Sparkonten, Tages- und Festgeld decken nicht die Inflation.
Erträge aus Sparkonten, Tages- und Festgeld decken nicht die Inflation.


Riskantere Produkte wie Direktkredite stehen sehr wahrscheinlich mit der Steuerbegünstigung durch das Finanzamt in Konflikt.
Finanzrodukte stehen mit der Steuerbegünstigung durch das Finanzamt in Konflikt sobald steuerbegünstigte Mittel aufgewendet werden müssen um Verluste auszugleichen. Ein nicht realisierter Verlust ist nicht relevant. Ein Verlust der auf die Vermögensverwaltung begrenzt bleibt ist grundsätzlich nicht für die Gemeinnützigkeit schädlich.  
Eine schriftliche Vorab-Klärung mit den Finanzbehörden für konkrete Investition neben dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung liegt bezüglich des Haftungsausschlusses im Interesse der Vorstände.
Eine schriftliche Vorab-Klärung mit den Finanzbehörden für konkrete Investition neben dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung liegt bezüglich des Haftungsausschlusses im Interesse der Vorstände.



Version vom 27. Februar 2020, 22:42 Uhr

Der Verein kann eine Vermögensverwaltung aus zweckbezogenen Spenden und Schenkungen aufbauen Rücklagen für die Vermögensverwaltung aus überschüssigen Mitteln sind denkbar, aber Stand 02/2020 nicht erfolgt. Über Barmittel und Bankguthaben hinaus hält der Verein lediglich Genossenschaftsanteile[1] an der Vermieterin der Vereinsräume; diese Anteile werden Stand 02/2020 nicht verzinst.

Möglichkeiten

Bei der MV 2019 wurde Thema, dass Finanzdienstleistungen zunehmend Kosten verursachen. Eine Variante dem entgegen zu wirken wäre neben dem Ausweichen auf andere Dienstleister auch Einnahmen in der Vermögensverwaltung – also Kapitalerträge – zu erzielen. Kapitalerträge könnten für einen steuerbegünstigten Verein aktuell aus direkten Firmenbeteiligungen (Anteile an z.B. eG, GmbH), frei gehandelten Anteilen (insb. Aktien) oder auch Finanzinstrumenten (am ehesten ETF) kommen. Instrumente wie Pfandbriefe und Anleihen generieren im derzeitigen Marktumfeld keine Einnahmen oder weisen kein nennenswert geringeres Risiko mehr auf. Erträge aus Sparkonten, Tages- und Festgeld decken nicht die Inflation.

Finanzrodukte stehen mit der Steuerbegünstigung durch das Finanzamt in Konflikt sobald steuerbegünstigte Mittel aufgewendet werden müssen um Verluste auszugleichen. Ein nicht realisierter Verlust ist nicht relevant. Ein Verlust der auf die Vermögensverwaltung begrenzt bleibt ist grundsätzlich nicht für die Gemeinnützigkeit schädlich. Eine schriftliche Vorab-Klärung mit den Finanzbehörden für konkrete Investition neben dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung liegt bezüglich des Haftungsausschlusses im Interesse der Vorstände.

Wertpapierdepot

Die Führung von Depots für Vereine (oder andere Firmen) zur Vermögensverwaltung (bei als gemeinnützig anerkannten Körperschaften z. B. durch freie Rücklagen[2], Erbschaften und Schenkungen zur Vermögensbildung) ist u. a. bei ein paar durch die AVL Finanzvermittlung[3] gelisteten Dienstleistern möglich.

Kapitalerträge

Grundsätzlich sollte dieses Thema Steuern und Gebühren vor der Eröffnung eines Kontos oder Depots mit dem verwaltenden Unternehmen (Bank, Broker, Vermögensverwaltung) erschöpfend geklärt werden.

Steuerbegünstigte Körperschaften sind Stand 11/2019 mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bzw. im Sammelantragsverfahren[4] bis zu einem Dividendenertrag von 20.000 Euro von der Kapitalertragssteuer befreit.[5]

Verweise