Transparenzregister

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Ein Verein muss keine Meldung an das nationale Transparenzregister (§ 18 GwG ff) vornehmen, wenn die wirtschaftlich Berechtigten hinreichend im Vereinsregister öffentlich ersichtlich sind. [1]

Europäisches Transparenzregister

Es gibt auch ein Europäisches Transparenzregister.[2] Dort ist beispielsweise der CCC eV eingetragen.[3]

Referenzen