Transparenzregister: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2021, 19:50 Uhr

Ein Verein muss keine Meldung an das nationale Transparenzregister (§ 18 GwG ff) vornehmen, wenn die wirtschaftlich Berechtigten hinreichend im Vereinsregister öffentlich ersichtlich sind. [1]

Europäisches Transparenzregister

Es gibt auch ein Europäisches Transparenzregister.[2] Dort ist beispielsweise der CCC eV eingetragen.[3]

Referenzen