Spende: Unterschied zwischen den Versionen

Aus C3D2
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
== Gemeinnützigkeit ==
== Gemeinnützigkeit ==


Feststellung: Der Netzbiotop e.V. ist seit Gründung am 30.08.2005 vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Dresden1) als Gemeinnützig anerkannt. Das Datum des letzten Freistellungsbescheides ist der 25.10.2013.
Feststellung: Der Netzbiotop e. V. ist seit Gründung am 30.08.2005 vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Finanzamt Dresden 1) als gemeinnützig anerkannt.
Die Ausstellung von Spendenquitungen (genauer: [[Spende#Zuwendungsbest.C3.A4tigungen|Zuwendungsbestätigungen]]) erfolgt durch den Vorstand ([mailto:vorstand@c3d2.de vorstand@c3d2.de]).


Es gibt zwei wichtige Bescheinigungen zur  Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>
Das Datum des letzten Freistellungsbescheides ist der 25.10.2013.


=== Vorläufige Bescheinigung ===
Die Ausstellung von Spendenquittungen (genauer: [[#Zuwendungsbestätigungen]]) erfolgt durch den [[Vorstand]] ([mailto:vorstand@c3d2.de vorstand@c3d2.de]).


Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Diese hat grundsätzlich 18 Monate Gültigkeit. Für Spendenzwecke gilt sie 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.  
Es gibt folgende zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>:
* [[#Vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit]]
* [[#Bescheinigung der Gemeinnützigkeit oder Freistellungsbescheid]]


=== Bescheinigung der Gemeinnützigkeit oder Freistellungsbescheid ===
=== Vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit ===


Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.
Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Eine solche Bescheinigung hat grundsätzlich die Gültigkeit von 18&nbsp;Monate. Für Spendenzwecke gilt Eine solche Bescheinigung 3&nbsp;Jahre ab Ausstellungsdatum.


Wird der Verein zur Körperschaftsteuer veranlagt und erhält statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftsteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.
=== Bescheinigung der Gemeinnützigkeit ===
: oder Freistellungsbescheid
 
Nach 18&nbsp;Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5&nbsp;Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3&nbsp;Jahre überprüft.
 
Wird der Verein zur Körperschaftssteuer veranlagt und erhält er statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftssteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftssteuerbescheid 5&nbsp;Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.


== Zuwendungsbestätigungen ==
== Zuwendungsbestätigungen ==

Version vom 25. Dezember 2015, 20:42 Uhr

Spenden an den C3D2 richten sich an das Netzbiotop, als den Verein.

Gemeinnützigkeit

Feststellung: Der Netzbiotop e. V. ist seit Gründung am 30.08.2005 vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Finanzamt Dresden 1) als gemeinnützig anerkannt.

Das Datum des letzten Freistellungsbescheides ist der 25.10.2013.

Die Ausstellung von Spendenquittungen (genauer: #Zuwendungsbestätigungen) erfolgt durch den Vorstand (vorstand@c3d2.de).

Es gibt folgende zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit[1]:

Vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Eine solche Bescheinigung hat grundsätzlich die Gültigkeit von 18 Monate. Für Spendenzwecke gilt Eine solche Bescheinigung 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

oder Freistellungsbescheid

Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.

Wird der Verein zur Körperschaftssteuer veranlagt und erhält er statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftssteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftssteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.

Zuwendungsbestätigungen

Verfahren für Zuwendungsbestätigungen

Offizielle Vorlagen gibt es bei der Bundesfinanzverwaltung:

Wünschenswert wären angepasst direkt vom Verein auf der Website; Entwurf wird erarbeitet.

Bisher muss eine Spenderin die Bestätigung vom Vorstand (vorstand@c3d2.de) anfordern, gem. Festlegung durch den Vorstand. Denkbar wäre eine spätere Festlegung/Ergänzung z.B. in der Kassenordnung.

Absicht zu Zuwendungsbestätigungen

Es soll ein Formular für die Bestätigung der Spenden bereitgestellt werden.

Die Idee ist, dass Spenderinnen damit den Vorgang der Ausstellung beschleunigen können. Gegebenenfalls können weitere Vereine/Körperschaften die bereitgestellten Ressourcen auch nutzen.

ToDo zu Zuwendungsbestätigungen

  • Finden: Vorlage f. "Bestätigung über Sachzuwendung/Geldzuwendung, steuerbegünstigte Einrichtung/Verein" (Kandidaten: 123 4)
  • Anpassung: ggf. Format befreien und "branden"
  • Prüfung: durch das Finanzamt bestätigen lassen ("Ein Muster Ihrer Spendenbescheinigung können Sie Ihrem Finanzamt zur Überprüfung zukommen lassen."[2])

Siehe auch

Einzelnachweise