Spende: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zuwendungsbestätigungen ==
== Zuwendungsbestätigungen ==


Spenden an den [[Netzbiotop|Netzbiotop Dresden e.&#x202F;V.]] können u.&#x202F;a. gem. [https://dejure.org/gesetze/EStG/10b.html §&#x202F;10b EStG] (Privatpersonen) steuerlich geltend gemacht werden. D.&#x202F;h. sie mindern das zu versteuernde Einkommen i.&#x202F;H.&#x202F;v. bis zu 20&#x202F;% des Einkommens.<ref>[https://www.smart-rechner.de/spenden/rechner.php Spendenrechner] zur Veranschaulichung</ref>
Spenden an den [[Netzbiotop|Netzbiotop Dresden e.&#x202F;V.]] können u.&#x202F;a. gem. [https://dejure.org/gesetze/EStG/10b.html §&#x202F;10b EStG] (Privatpersonen) steuerlich geltend gemacht werden. D.&#x202F;h. sie mindern das zu versteuernde Einkommen i.&#x202F;H.&#x202F;v. bis zu 20&#x202F;% des Einkommens für das Steuerjahr.<ref>[https://www.smart-rechner.de/spenden/rechner.php Spendenrechner] zur Veranschaulichung</ref> Ein Spendenvortrag auf Folgejahre bei Mehrzahlung wird vom Finanzamt bescheinigt.
Ab der Steuererklärung für das Jahr 2017 muss der Nachweis nur auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden.
Ab der Steuererklärung für das Jahr 2017 muss der Nachweis nur auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden.
Der vereinfachte Nachweis (der aktuelle Freistellungsbescheid) mitsamt einzelner Zahlungsnachweise (u.a. Kontoauszug, Quittung) genügt bis zur Grenze (von 300 EUR, Stand 2021) gem. [http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html EStDV §&#x202F;50 Abs.&#x202F;4 Nr.&#x202F;2] je Einzelspende.
Der vereinfachte Nachweis (der aktuelle Freistellungsbescheid) mitsamt einzelner Zahlungsnachweise (u.a. Kontoauszug, Quittung) genügt bis zur Grenze (von 300 EUR, Stand 2021) gem. [http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html EStDV §&#x202F;50 Abs.&#x202F;4 Nr.&#x202F;2] je Einzelspende.

Aktuelle Version vom 25. Juni 2021, 11:24 Uhr

Spenden an den C3D2 richten sich an das Netzbiotop, als den Verein.

Gemeinnützigkeit

Feststellung: Der Netzbiotop e. V. ist seit Gründung am 30.08.2005 vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Finanzamt Dresden 1) als gemeinnützig anerkannt.

Die Ausstellung von Spendenquittungen (genauer: #Zuwendungsbestätigungen) erfolgt durch den Vorstand (vorstand@c3d2.de).

Es gibt folgende zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit[1]:

Vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Eine solche Bescheinigung hat grundsätzlich die Gültigkeit von 18 Monate. Für Spendenzwecke gilt Eine solche Bescheinigung 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

oder Freistellungsbescheid

Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.

Wird der Verein zur Körperschaftssteuer veranlagt und erhält er statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftssteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftssteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.

Abwägungen zur Gemeinnützigkeit

  • 4 Nachteile gem. Gonze[2]
  • Gegenüberstellung Vor-/Nachteile, Vereinswelt.de [3]
  • Betrachtung von Gesellschaftsformen[4]

Zuwendungsbestätigungen

Spenden an den Netzbiotop Dresden e. V. können u. a. gem. § 10b EStG (Privatpersonen) steuerlich geltend gemacht werden. D. h. sie mindern das zu versteuernde Einkommen i. H. v. bis zu 20 % des Einkommens für das Steuerjahr.[5] Ein Spendenvortrag auf Folgejahre bei Mehrzahlung wird vom Finanzamt bescheinigt. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2017 muss der Nachweis nur auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden. Der vereinfachte Nachweis (der aktuelle Freistellungsbescheid) mitsamt einzelner Zahlungsnachweise (u.a. Kontoauszug, Quittung) genügt bis zur Grenze (von 300 EUR, Stand 2021) gem. EStDV § 50 Abs. 4 Nr. 2 je Einzelspende.

Verfahren für Zuwendungsbestätigungen

Offizielle Vorlagen gibt es bei der Bundesfinanzverwaltung:

Wünschenswert wären eine Zuwendungsbestätigung, angepasst direkt vom Verein auf der Website;

Entwurf wird erarbeitet: git:c3d2-web/tree/draft/latex?h=netzbiotop

Bisher muss eine Spenderin die Bestätigung vom Vorstand (vorstand@c3d2.de) anfordern, gem. Festlegung durch den Vorstand. Denkbar wäre eine spätere Festlegung/Ergänzung z.B. in der Kassenordnung.

Absicht zu Zuwendungsbestätigungen

Es soll ein Formular für die Bestätigung der Spenden bereitgestellt werden.

Die Idee ist, dass Spenderinnen damit den Vorgang der Ausstellung beschleunigen können. Gegebenenfalls können weitere Vereine/Körperschaften die bereitgestellten Ressourcen auch nutzen.

ToDo zu Zuwendungsbestätigungen

  • Finden: Vorlage f. "Bestätigung über Sachzuwendung/Geldzuwendung, steuerbegünstigte Einrichtung/Verein" (Kandidaten: 123 4)
  • Anpassung: ggf. Format befreien und "branden"
  • Prüfung: durch das Finanzamt bestätigen lassen ("Ein Muster Ihrer Spendenbescheinigung können Sie Ihrem Finanzamt zur Überprüfung zukommen lassen."[6])

Siehe auch

Einzelnachweise