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== Gemeinnützigkeit ==
== Gemeinnützigkeit ==


2 wichtige Bescheinigungen zur  Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>
Feststellung: Der Netzbiotop e.V. ist vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Dresden1) als Gemeinnützig anerkannt. Die Ausstellung von Spendenquitungen (Zuwendungsbestätigungen) erfolgt durch den Vorstand.
 
Es gibt zwei wichtige Bescheinigungen zur  Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>


=== Vorläufige Bescheinigung ===
=== Vorläufige Bescheinigung ===
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Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.
Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.


Wird der Verein zur Körperschaftsteuer veranlagt und erhält statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftsteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.  
Wird der Verein zur Körperschaftsteuer veranlagt und erhält statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftsteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.


== Zuwendungsbestätigungen ==
== Zuwendungsbestätigungen ==

Version vom 11. Dezember 2015, 09:51 Uhr

Spenden an den C3D2 richten sich an das Netzbiotop, als den Verein.

Gemeinnützigkeit

Feststellung: Der Netzbiotop e.V. ist vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Dresden1) als Gemeinnützig anerkannt. Die Ausstellung von Spendenquitungen (Zuwendungsbestätigungen) erfolgt durch den Vorstand.

Es gibt zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit[1]

Vorläufige Bescheinigung

Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Diese hat grundsätzlich 18 Monate Gültigkeit. Für Spendenzwecke gilt sie 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Bescheinigung der Gemeinnützigkeit oder Freistellungsbescheid

Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.

Wird der Verein zur Körperschaftsteuer veranlagt und erhält statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftsteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.

Zuwendungsbestätigungen

Verfahren für Zuwendungsbestätigungen

Offizielle Vorlagen gibt es bei der Bundesfinanzverwaltung.

Wünschenswert wären angepasst direkt vom Verein auf der Website; Entwurf wird erarbeitet.

Bisher muss eine Spenderin die Bestätigung vom Verein anfordern. Es ist unklar wie sie sich hierzu am besten an wen (Schatzmeisterin?) wendet. TODO: ggf. Festlegung/Ergänzung einer weiteren Aufgabe des Schatzmeisters z.B. in Kassenordnung.

Absicht zu Zuwendungsbestätigungen

Es soll ein Formular für die Bestätigung der Spenden bereitgestellt werden.

Die Idee ist, dass Spenderinnen damit den Vorgang der Ausstellung beschleunigen können. Gegebenenfalls können weitere Vereine/Körperschaften die bereitgestellten Ressourcen auch nutzen.

ToDo zu Zuwendungsbestätigungen

  • Finden: Vorlage f. "Bestätigung über Sachzuwendung/Geldzuwendung, steuerbegünstigte Einrichtung/Verein" (Kandidaten: 123 4)
  • Anpassung: ggf. Format befreien und "branden"
  • Prüfung: durch das Finanzamt bestätigen lassen ("Ein Muster Ihrer Spendenbescheinigung können Sie Ihrem Finanzamt zur Überprüfung zukommen lassen."[2])

Siehe auch

Einzelnachweise