Solarmodul: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch Kleinstanlagen sind [https://dejure.org/gesetze/EEG gem. EEG] meldepflichtig.<ref>https://www.energieverbraucher.de/de/balkonkraftwerk__1813/</ref> | |||
Allerdings kann – verglichen mit Satellitenschüsseln – nicht von einer Erlaubnispflicht durch Vermieter ausgegangen werden solange die Anlage zerstörungsfrei installiert wird. | |||
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Version vom 5. Juni 2019, 17:51 Uhr
Nicht nur beim Camp, sondern auch daheim brauche n wir Strom. Hier nun auf der Suche nach Angeboten.
Mini PV / „Balkonkraftwerke“
Für Mieter sind Module mit einfachem Schutzkontaktstecker verfügbar. Im europäischen Ausland gilt schon jahrelang eine Einspeisegrenze von 600W. In Deutschland ist diese Regelung noch neu.
- Simon 150 Wp ab ~600 €
- ecubesystems 300 Wp ab 380 €
Technisch werden diese Anlagen bei Beachtung der Einspeisegrenze von 600W als unbedenklich betrachtet.
Speicherlösungen
Strom speichern ist sinnvoll. Irritierender Weise nicht unbedingt auf der Gleichstromseite.[1]
Meldepflichten
Auch Kleinstanlagen sind gem. EEG meldepflichtig.[2] Allerdings kann – verglichen mit Satellitenschüsseln – nicht von einer Erlaubnispflicht durch Vermieter ausgegangen werden solange die Anlage zerstörungsfrei installiert wird.