Rundfunkbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Verein ist wie eine Firma zu behandeln; gem. [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag#p5 §5 RBStV] (5), ist die Stä…“)
(kein Unterschied)

Version vom 15. August 2017, 09:02 Uhr

Ein Verein ist wie eine Firma zu behandeln; gem. §5 RBStV (5), ist die Stätte unseres Wirkens nicht beitragspflichtig.

siehe auch